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Informationen

Die erste Stunde: Der erste Termin wird durch die entsprechende Lehrkraft vermittelt, die erste Unterrichtsstunde erfolgt kostenlos,vorausgesetzt es erfolgt eine Anmeldung zu einem oder mehreren Unterrichtsfächern. Andernfalls beträgt die Gebühr für die Probestunde für Kunst, Kinderchor und Sprachen 10,00 €, für Instrumentalunterricht 20,00 €. Nachdem die wöchentliche Unterrichtszeit und der genaue Termin vereinbart sind, erhalten Sie eine verbindliche Anmeldung, die Sie ausgefüllt und unterschrieben zur nächsten Stunde mitbringen.

 

Gebührenordnung und Ferienregelung: Die Gebühren verstehen sich als Jahreshonorar und sind in 12 gleichen zinslosen Raten bis zum 10. des jeweiligen Monats oder als Gesamtbetrag einmalig zu zahlen. Die Unterrichtsgebühr ist auch zu Ferienzeiten fällig, da es sich um ein Jahreshonorar handelt. Die Zahl der Unterrichtsstunden (wenn diese wöchentlich erfolgen) entspricht der Zahl der Schulwochen nach der Ferienordnung des Landes Rheinland-Pfalz (in der Regel 36 Unterrichtseinheiten im Kalenderjahr). Somit findet während der Ferien oder schulfreien Tagen kein Unterricht statt.

Bitte beachten Sie, dass Musikproben, Konzerte, Ausstellungen oder Sprachtests, die bei uns stattfinden und an denen Sie teilnehmen, als Unterrichteinheit gezählt werden!

Wenn die Mindestteilnehmerzahl in einer Gruppe nicht erreicht wird, verringert sich die Unterrichtszeit (Näheres in der Gebührenordnung). Beim Belegen von 5 Terminen müssen die Unterrichtstermine binnen 3 Monaten stattfinden. Beim Belegen mehrerer Kurse erfolgt der Rabatt folgendermaßen: Musikunterricht: 1.Kind-100%,

2.Kind-5 € Rabatt. Kunstunterricht als 2.Fach: 5 € Rabatt auf die monatliche Gebühr.

 

Versäumnis des Unterrichts: Die Lehrkräfte verpflichten sich, alle selbstversäumten Stunden nachzuholen. Die vom Schüler versäumten Stunden sind nicht nachleistungspflichtig, werden aber nach Möglichkeit nachgegeben. Voraussetzung dafür ist, man fehlt aus gesundheitlichen Gründen und informiert die Lehrkraft mindestens 1 Tag vor dem Unterrichtstermin. Bei Versäumnissen aus privaten Angelegenheiten können keine Nachholstunden gegeben werden. Beim Gruppenunterricht im musikalischen Bereich können die Unterrichtseinheiten ebenfalls nicht nachgegeben werden.

 

Kündigung: Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum 30/31 des Monats. Bei einer Anmeldung für 10 oder 5 Termine gibt es keine Kündigungsfrist. Denken Sie bitte rechtzeitig daran, die Kündigung (schriftlich, formlos) bei der Schulleiterin Frau Lucia Firus abzugeben. Bei einer Kündigung des Kunstunterrichts behält sich Die Schule das Recht vor, eines oder mehrere Bilder des Schülers zu Ausstellungzwecken in der Schule zu behalten. 

Der Musik- und Kunstunterricht ist auf längere Zeit gedacht, ist individuell angelegt und setzt seitens des Schülers eine regelmäßige Vorbereitung voraus, das Vorspielen und die musikalische Mitwirkung bei Veranstaltungen sind miteinbezogen. Ein Ausfall von Unterrichtsstunden soll nach Möglichkeit vermieden werden.

 

Haftung und Versicherung: Die Kunst- und Musikschule Neustadt trägt keine Haftung für Schüler und ihre Gegenstände.
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